RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen [inklusive aller Anhänge].

Steinbeisser_Cobitis_taenia_copyright_Armin_Maywald_Bremen
Steinbeißer Cobitis taenia - eine nach der FFH-RL besonders
zu schützende Art. Foto copyright: Armin Maywald, Bremen.


Ziel der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie ist die Einrichtung eines EU-weiten Netzwerkes aus Schutzgebieten, dem sog. NATURA 2000 Netzwerk. Für dieses Netz sollen der EU durch die Mitgliedstaaten Schutzgebietsvorschläge vorgelegt werden, in denen sowohl bestimmte Lebensraumtypen (Anhang I) [ Auszug fischrelevante Lebensraumtypen ] als auch bestimmte Tier- und Pflanzenarten gemeinschaftlichen Interesses (Anhänge II ff) [ Auszug Fischarten ] dauerhaft geschützt werden. In den genannten Anhängen sind nicht nur bedeutsame Lebensräume für Fische sondern auch viele Fischarten selbst aufgeführt.

Die in der FFH-Richtlinie verankerten Pflichten zur Erhaltung der Lebensräume und Arten haben zur Entwicklung eines umfangreichen fischkundlichen Methodenrepertoires geführt (Erhaltungsziele, Monitoring etc.), das von großer naturschutzrechtlicher und wasserwirtschaftlicher praktischer Bedeutung ist. Gleichzeitig hat die nähere Beschäftigung mit den Lebensräumen und insbesondere mit den sog. FFH-Arten (die in den Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgeführt sind) aber auch zahlreiche Wissendefizite über unsere heimische Fischfauna aufgezeigt und zahlreiche Forschungsarbeiten angeregt.


Räumliche und funktionale Aspekte der Kohärenz für Wanderfische

Spatial and functional aspects of coherence for migratory species in the case of lampreys and fishes. Präsentation von Dr. Ronald Fricke, Staatliches Museum für Naturkunde, Stuttgart. Internationaler Workshop "Ecological networks and coherence according to article 10 of the Habitats Directive", Insel Vilm, Mai 2005 [ Präsentation 2,97 MB ]
FRICKE_2005_Vortrag_Vilm_Ausschnitt